Tod, Bestattung, Beisetzung, Friedhof?

Tod, Bestattung, Beisetzung, Friedhof?

Die Paragrafen des BestG (Bestattungsgesetzes) regeln – föderal – alles in Sachen Bestattung in Deutschland. So gilt laut Gesetz, nach dem Tod den Leichnam zu bestatten und beizusetzen. Entweder im Sarg oder in einer Urne.
Um einen Scheintod auszuschließen, gibt es in den meisten Bundesländern eine Bestattungsmindestfrist von 48 Stunden. Das heißt, erst dann darf die Erdbestattung oder eine Einäscherung stattfinden. Die Bestimmungen sind jedoch je nach Bundesland unterschiedlich. Auch die Maximalfrist variiert von 4 Tagen über 5, 6, 7 oder 8 Tage bis hin zu 10 Tagen in der Pfalz und in Thüringen.
In Sachen Sarg meint der Gesetzgeber mit Bestatten auch gleichzeitig Beisetzen, also ist die Bestattungsfrist hierfür auch gleichzeitig die Beisetzungsfrist. Das macht Sinn, denn ein Körper, der nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wird, verwest. Er muss aus gesundheitshygienischen Gründen innerhalb bestimmter Fristen beigesetzt werden.
Eine Urne aber, deren Inhalt ja bereits bestattet und keinerlei Veränderungsprozessen mehr ausgesetzt ist, muss trotzdem beigesetzt werden. Aber die Beisetzungsfrist währt meistens bis zu 6 Wochen – in Bayern beispielsweise sogar 3 Monate. In fast allen Bundesländern herrscht nach wie vor Friedhofspflicht, auch für die Beisetzung von Urnen.
Neben hygienischen Aspekten geht es auch um die Würde des Toten und sein Recht auf die Totenruhe. Diese soll hierzulande auf einem Friedhof gewährleistet werden. Der Tote soll nach der Beisetzung einen beständigen, würdevollen und angemessenen letzten Ort haben. Der heißt aber immer Friedhof.
Nur nicht in Bremen: Hier können die Angehörigen die Urne mit der Asche des Verstorbenen (auf Antrag) mit nach Hause nehmen und im Garten verstreuen – und zwar nur im eigenen Garten.
Sprich: Also auch im Garten kann die Totenruhe eingehalten und die Würde bewahrt werden. Was ist in Sachen Würde in Bremen anders als zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen? Wie sieht es mit den trauernden Bremern aus, die nur einen Schrebergarten gemietet haben: Dürfen die das auch? Oder warum ist ein Balkon kein geeigneter Aufenthaltsort für eine Urne – die Asche befindet sich ja in einer versiegelten Kapsel in der Urne?
Diese und viele andere Fragen stellen sich, wenn man sich mit dem an die 200 Jahre alten Bestattungsgesetz beschäftigt. Was ist zeitgemäß, was nicht? Wer bestimmt, was Würde ist und was nicht?
Ein Thema, das uns alle angeht. Nur darüber sprechen – das tun wir nicht so gern.


Avatar von Bestattungen Wohlschiess

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